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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet jeden Arbeit- geber
sein Personal betriebsmedizinisch betreuen zu lassen. Dabei ist
sowohl eine Beratung bei Arbeitsplatzeinrichtungen als auch bei
Arbeitsabläufen gefordert. Zudem müssen bei
möglichen Gefährdungen durch Arbeitsmittel Grundsatz- untersuchungen
durchgeführt werden. Auskunft über das Ausmaß
der Betreuung liefert die VBG 123 Ihrer Berufs- genossenschaft.
Bei der Gefährdungsanalyse zur Angebotsunterbreitung bin ich
Ihnen gerne behilflich, vielleicht liegt auch schon eine Ermittlung
durch Ihren bisherigen betriebsmedizinischen Dienst vor.
Betriebsmedizinische Betreuungen nehme ich nur im Raum Köln,
vorwiegend im Kölner Süden wahr.
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